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Dosierung auf Arzneimittelrezepten

Arzneimittelrezepte: Ab November 2020 Dosierung angeben

 

Auf Rezepten mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln müssen Ärzte ab 1. November die Dosierung angeben oder kennzeichnen, dass sie dem Patienten einen Medikationsplan oder eine schriftliche Dosierungsanweisung mitgegeben haben. Dass die Dosierung anzugeben ist, geht auf die 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zurück. Ausgenommen sind danach Verordnungen, die unmittelbar an Ärzte abgegeben werden, zum Beispiel für den Sprechstundenbedarf. In diesem Fall ist die Dosierungsangabe nicht notwendig.

Aus Gründen der Arzneimitteltherapiesicherheit wird eine Dosierungsanweisung auch für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel empfohlen.

 

Quelle: Newsletter KBV