Mit dem Gesetz soll ein Rx-Boni-Verbot für Medikamente im GKV-Markt kommen, das auch für EU-Versender gelten soll. Des Weiteren sollen Apotheker und Kassen verpflichtet werden, erstmals Verträge über vergütete, pharmazeutische Dienstleistungen abzuschließen. Und schließlich haben sich die Koalitionäre darauf verständigt, eine Verstetigung des temporär eingeführten Botendienst-Honorars im VOASG zu etablieren.
Zusätzlich soll es eine Änderung in § 11 Absatz 3 Apothekengesetz geben. Mit ihr wird Apothekeninhabern ermöglicht, auf Anforderung anderer Apotheken nicht nur anwendungsfertige Zytostatikazubereitungen, sondern auch andere patientenindividuell hergestellte Arzneimittel zur parenteralen Anwendung an diese öffentliche Apotheke abzugeben.
Die erste Beratung im Bundestag soll am 11.9. stattfinden. Inzwischen steht auch fest, dass die Fachanhörung der Verbände im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 16. September erfolgen soll.
Quelle: Pharmazeutische Zeitung