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Makelverbot

Der Bundesrat fordert, dass Ärzte eine elektronische Verordnung in Ausnahmefällen auch direkt an eine bestimmte Apotheke leiten können. Damit ist die Länderkammer heute in ihrer Plenumssitzung den Empfehlungen ihres Gesundheitsausschusses gefolgt. So soll in bestimmten Fällen auch eine direkte Übermittlung der Verordnung an eine Apotheke erlaubt sein. Der Versicherte oder dessen gesetzlicher Vertreter muss dem zuvor schriftlich zugestimmt haben. Auch soll die Zuweisung transparent nachverfolgt werden können, sprich zu jedem Zeitpunkt nachvollziehbar sein, wer wann welches Rezept verordnet hat und wo es eingelöst wurde.

Aus Sicht der Länderkammer wird ein striktes Makelverbot dem Versorgungsalltag nicht gerecht. Etwa weil Versicherte nicht in der Lage sind, E-Rezepte zu empfangen, es ihnen aber auch nicht möglich ist, in die Arztpraxis oder Apotheke zu kommen. »Für solche Situationen bedarf es zukünftig gesetzlich definierter Ausnahmetatbestände und der engmaschigen Kontrolle des Zuweisungsverhaltens.«

Das PDSG, das als besonders eilbedürftig eingestuft ist, soll voraussichtlich am 2. oder 3. Juli im Bundestag verabschiedet werden. Einer Zustimmung des Bundesrats bedarf es nicht.

 

(Quelle: DAZ online)