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Anbindung an TI - neue Regelungen

Bis zum 30. September 2020 müssen Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein. Ist das geschehen, können auch der elektronische Medikationsplan und das E-Rezept, das 2022 Pflicht werden soll, verwirklicht werden. Die Ausrüstung besteht aus einem Konnektor, Kartenlesegeräten, dem Heilberufsausweis (HBA) und der Institutionskarte (SMC-B).

 

(Quelle: Apotheke ad hoc)