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Botendienst Baden Württemberg

Eine Pauschale von zwei Euro zuzüglich Umsatzsteuer  erhalten die Apotheken in Baden-Württemberg, wenn ein Versicherter der AOK und der SVFLG (LKK) per Botendienst versorgt wird. Die Leistung wird über das Sonderkennzeichen 06461096 abgerechnet. Die Regelung gilt zunächst bis zum 30. April.

 

(Quelle Apotheke Adhoc)