Der Bundesrat hat das Gesetz für den Kassenwettbewerb gebilligt.
Es entwickelt den Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter und enthält Maßnahmen, die helfen sollen, die Arzneimittellieferengpässe zu bekämpfen.
Apotheken dürfen nach Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt bei nicht lieferbaren Rabattarzneimitteln künftig ein vergleichbares Arzneimittel abgeben.