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Der neue Online-Gesundheitsversorger - neue Plattform von DocMorris

DocMorris will zusammen mit Apotheken noch in diesem Jahr eine "Marktplatz-Plattform" starten.

Die Strategie von DocMorris ist, das eigene Versandgeschäft mit dem stationären Handel zu vernetzen. Patienten sollen ihre Medikamente online bestellen und dann festlegen können, in welcher Apotheke vor Ort sie das Präparat noch am selben Tag abholen oder ob sie es sich vom Versender schicken lassen wollen. Das Kooperationsprojekt heißt „DocMorris Marktplatz“ und wird über eine App erreichbar sein.

Die Apotheken bekommen entweder eine Provision für die Abwicklung der Aufträge von DocMorris, oder sie machen selbst das Geschäft und zahlen eine Gebühr an die Versandapotheke.

Über eine Marktplatz-App soll es Apotheken, stationär oder online, sowie weiteren Gesundheitsdienstleistern zukünftig ermöglicht werden, ihr Produktangebot und ihre Services auf einer digitalen Plattform anzubieten, um sich so mit einer großen Basis von Patientinnen und Patienten zu verbinden. Neue Wege der Kooperation sollen mit der Plattform eröffnet werden - ein unabhängiger Markt für Gesundheitsdienstleister.

 

Quelle: Apotheke Ad Hoc

 

 

 

Referentenentwurf für ein Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG)

 

 

Die Gematik entwickelt eine eigene eRezept-App, die ab 2021 erste Anlaufstation für eRezepte werden soll. Das steht im  Referentenentwurf für ein Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG). . Es enthält auch weitere Bestimmungen zur elektronischen Patientenakte, für deren Befüllung sollen Apotheker ein Honorar bekommen.

 

Von dieser eigenen App aus soll es  eine Schnittstelle geben, über die das eRezept an andere Apps gesendet werden kann. Der Arzt kann die Verordnung nur auf die Gematik-App ausstellen und der Patient dann selbst entscheiden, ob er diese über eine andere App weiter nutzen, versenden oder mit der Gematik- oder einer anderen App in eine Apotheke vor Ort gehen will.

Der Entwurf soll in den nächsten vier bis sechs Wochen durch die Kabinettsabstimmung gehen.

Das PDSG ist als Update zum Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) geplant und enthält auch weitere Bestimmungen zur elektronischen Patientenakte. Die soll ab 2022 neben Befunden, Arztberichten oder Röntgenbildern auch Impfausweis, Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft enthalten. Für die Befüllung soll es ein Honorar geben, das für Ärzte gesetzlich festgelegt wird: 10 Euro für die Erstbefüllung. Auch Apotheker sollen für das Einpflegen in die ePA vergütet werden. Wie viel sie erhalten sollen, steht jedoch noch nicht fest, sondern soll zukünftig verhandelt werden.

 

Quelle: Apotheke AdHoc