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Was kommt in 2020?

Apothekenstärkungsgesetz

Im Zentrum des Vorhabens steht das geplante Rx-Boni-Verbot für den GKV-Bereich, das Spahn als Alternative für das Rx-Versandverbot eingeplant hat. Die Bundesregierung will das Verbot im Sozialgesetzbuch V verankern, dafür die von der EU-Kommission seit Jahren kritisierte Rx-Preisbindung für EU-Versender im Arzneimittelgesetz streichen. Es geht auch um die erstmalige Einführung vergüteter pharmazeutischer Dienstleistungen. Die Kassen sollen verpflichtet werden, über solche Leistungen Verträge mit den Apothekern abzuschließen. Welche Leistungen dies zu welchen Preisen sein könnten, steht noch nicht fest. Die dritte wichtige Neuregelung aus dem Apotheken-Stärkungsgesetz betrifft die Einführung des E-Rezeptes: Die Bundesregierung will ein striktes Makelverbot für Ärzte und EU-Versender im Gesetz verankern, das über das normale Zuweisungsverbot hinausgeht. Die Bundesregierung stimmt sich derzeit mit der neuen EU-Kommission dazu ab.  Gibt die EU-Kommission grünes Licht, könnte das parlamentarische Verfahren hierzulande beginnen, ein Beschluss in diesem Jahr wäre dann möglich.

 

 

Arzneimittel-Lieferengpässe

Geplant ist das Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG), das  die Mechanismen in der GKV-Finanzierung neu regeln soll. Das Gesetz ist schon im parlamentarischen Verfahren, die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen wollen darin auch die zunehmenden Arzneimittel-Lieferengpässe regeln. Es soll im Frühjahr 2020 im Bundestag beschlossen werden.

Es soll festgelegt werden, dass Apotheker 24 Stunden nach Auftauchen eines Defekts unter gewissen Bedingungen ein nicht-rabattiertes Arzneimittel abgeben dürfen.

 

 

Digitalisierung

Erwartet wird zudem, dass das Bundesgesundheitsministerium schon bald ein weiteres Gesetzesvorhaben zur Digitalisierung vorlegt. Das BMG will neue Anwendungen für die ePA (elektronische Patientenakte) festlegen, wie den Mutterpass, den Impfausweis und das Untersuchungsheft für Kinder.

Für die Apotheken wäre es möglich, dass das Makelverbot für E-Rezepte mit diesem Vorhaben aufgegriffen wird, sofern das Apothekenstärkungsgesetz noch nicht verabschiedet wurde. Des Weiteren hatte es im vergangenen Jahr in einem Entwurf zum DVG kurzzeitig den Vorschlag gegeben, dass Apotheker für das Bearbeiten der E-Medikationspläne vergütet werden sollen, diese Regelung könnte ebenfalls aufgenommen werden.

 

 

Masernschutzgesetz

Modellvorhaben mit Krankenkassen zur Grippeschutzimpfung in Apotheken werden möglich.

Die Apotheker müssen zuvor ärztlich geschult werden. Die Projekte sind auf längstens 5 Jahre befristet und müssen evaluiert werden.

 

 

Quelle für alle Beiträge: DAZ-online