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Masernschutzgesetz

Bei der Aufnahme eines Kindes in die Kita ist ein Nachweis über eine ärztliche Impfberatung vorzulegen. Verpflichtend ist eine Masernimpfung für alle, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten betreut werden.

Alle Arztgruppen dürfen Masernimpfungen verabreichen (außer Zahnärzte)

 

Modellprojekte für Grippeimpfungen in der Apotheke und Wiederholungsverordnungen finden über Änderungsanträge Eingang in das Gesetz. Apotheker müssen ärztlich geschult werden, die Projekte sind auf max. 5 Jahre ausgelegt.