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Digitales Versorgungsgesetz

Der Bundesrat hat am Freitag das Digitale-Versorgung-Gesetz gebilligt. Damit hat er den Weg frei gemacht für Gesundheitapps auf Rezept, zudem ist Apotheken jetzt eine Frist zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur gesetzt. Das Gesetz verpflichtet  Apotheken und Krankenhäuser, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen: Erstere müssen Ende September 2020 angebunden sein, letztere bis 1. Januar 2021. Dies ist Voraussetzung, damit digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte und das E-Rezept umgesetzt werden können.

 

(Quelle DAZ.online)