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Impfpflicht im Masernschutzgesetz

Der Bundestag hat das Masernschutzgesetz beschlossen.

 

Neben dem nachzuweisenden Masernimpfschutz für Kinder in Kindertagesstätten und Schulen enthält das Gesetz auch die Grundlage für Modellvorhaben zu Grippeimpfungen in Apotheken.

Ärzte sollen künftig Wiederholungsrezepte ausstellen dürfen.

Kassen können künftig mit einzelnen Apothekern oder Gruppen von Apothekern oder Landesapothekerverbänden Verträge zu Modellvorhaben vereinbaren, in denen Apotheker Erwachsene gegen Grippe impfen. Die Apotheker müssen zuvor ärztlich geschult werden.

Das Gesetz soll am 1.3.2020 in Kraft treten.