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Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Gesetzliche Neuerungen:

 

 

Pharmazeutische Boten oder telefonische Beratung

Es gibt jetzt klare Regeln zum Einsatz des pharmazeutischen Personals. Sie gelten für alle Arzneimittel.  Die Zustellung aller Arzneimittel muss durch pharmazeutisches Personal erfolgen, wenn vor der Auslieferung keine Beratung stattgefunden hat. Außerdem muss pharmazeutisches Personal eingesetzt werden, wenn bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln das Rezept bisher noch nicht in der Apotheke vorliegt. Die Beratung kann auch telefonisch stattfinden. Auch durch die E-Rezepte werden mehr Verordnungen in Apotheken ankommen, ohne dass der Patient persönlich dort erscheint. Die Vor-Ort-Apotheken werden dank der neuen Regeln ebenso wie Versandapotheken eine Lieferung direkt zum Patienten als Regelleistung anbieten können.

 

Temperaturvorschriften auch für Lieferungen

Eine weitere Änderung der ApBetrO betrifft die Temperaturanforderungen bei der Lieferung von Arzneimitteln sowohl im Versand als auch im Botendienst. Diese Anforderungen müssen nun bis zur Abgabe an den Empfänger eingehalten werden.

 

PKV-Aut-idem

Es wird eine Aut-idem-Regel für Privatversicherte, Beihilfeempfänger und andere Selbstzahler in die Apothekenbetriebsordnung eingeführt. Bei Verordnungen für diese Patienten darf ein wirkstoffgleiches Arzneimittel mit identischer Wirkstärke und Packungsgröße abgegeben werden, sofern ein Anwendungsgebiet übereinstimmt, die Darreichungsform austauschbar ist und der verordnende Arzt die Substitution nicht ausgeschlossen hat.                                                                   

 

 

Kürzere Kennzeichnung von Rezepturen

Es gibt eine neue Vorschrift zur Kennzeichnung von Rezepturen. Statt „verwendbar bis“ kann dort bei der Angabe des Verfalldatums künftig die Abkürzung „verw. bis“ benutzt werden.

 

 

Weitere Regelungen

Die Große Koalition hat einige wichtige Teile des Gesetzes in anderen Vorhaben untergebracht, dazu zählen dieGrippeschutzimpfungen in Apotheken und die geplanten Wiederholungsverordnungen. Diese  sollen mit dem Masernschutzgesetz kommen.

 

 

(Quelle: Apotheke AdHoc)

 

 

 

Zur Rose

Der Umsatz des Deutschland-Geschäftes stieg in den ersten neun Monaten dieses Jahres um ca. 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

 

(Quelle DAZ)