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Digitales Versorgungsgesetz - Verordnung Apps

Digitale Anwendungen sollen schneller in die Regelversorgung kommen. Über ein neues "Fast-Track"-Verfahren könnten Apps nach kurzer Prüfung bereits von Ärzten verordnet werden.

 

Apothekenstärkungsgesetz - aktuell

 

Von der EU-Kommission kamen keine negativen Signale, am 20. September wird das  Gesetz im Plenum des Bundesrates beraten. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates empfiehlt dem Plenum der Länderkammer, der Bundesregierung weitreichende Veränderungen vorzuschlagen – unter anderem das Rx-Versandverbot. Die erste Lesung im Bundestag ist für Mitte Oktober geplant (16., 17.10.). Die öffentliche Fachanhörung, bei der die Abgeordneten im Gesundheitsausschuss die Möglichkeit bekommen, die Sachverständigen aus den Verbänden zu dem Gesetz zu befragen, soll schon drei Tage später, also am 21. Oktober stattfinden. Die zweite und dritte Lesung sind dann für Mitte November geplant. (Quelle Deutsche Apothekerzeitung)

 

Der zweite Teil der Apothekenreform, die Sammelverordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung, könnte schneller in Kraft treten. In der Verordnung soll u.a. die Notdienstpauschale erhöht werden, daneben  soll es verpflichtende Temperaturkontrollen für Versender geben, neue Botendienstregelungen und eine erweiterte Aut-idem-Regelung für PKV-Versicherte, Selbstzahler und Beihilfeempfänger.

Am 20. September berät der Bundesrat diese Verordnung und könnte sie beschließen.

Wünschen sich die Länder keine Veränderungen, könnten die Änderungen an der Apothekenbetriebsordnung sofort, also nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger, in Kraft treten, die Anpassung des Apothekenhonorars gäbe es gegen Ende Dezember 2019. Der Bundesrat hat die Möglichkeit, der Verordnung nur „unter Maßnahmen“ zuzustimmen. Die Bundesregierung könnte diese Vorschläge der Länder dann umsetzen – oder die Verordnung ganz fallen lassen. Hier gibt es Nachbesserungsbedarf bei den geplanten Botendienstregelungen.

 

(Quelle Deutsche Apothekenzeitung)