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Neues zur Apothekenreform

Am 20. September bespricht der Bundesrat erstmals die von der Bundesregierung beschlossene Apothekenreform. Anschließend könnten eine Sammelverordnung zur Erhöhung der Notdienstpauschale und der BtM-Vergütung sowie zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung in Kraft treten.  Für die Regelungen zum Apothekenhonorar gibt es jedoch laut BMG eine dreimonatige Frist.

 

65 Millionen Euro sollen die Apotheker pro Jahr mehr erhalten  die Apotheker  sollen künftig eine höhere Notdienstpauschale erhalten (laut Gesetzentwurf insgesamt 50 Millionen Euro) sowie eine höhere Vergütung für die Abgabe von dokumentationspflichtigen Arzneimitteln (15 Millionen Euro).

 

Zusätzlich sind eine Temperaturkontrolle für Versender, Neuregelungen beim Botendienst und eine Aut-idem-Regelung für den PKV-Bereich geplant.

(Quelle DAZ online)