Das Bundeskabinett hat das vom Bundesgesundheitsministerium eingebrachte Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) beschlossen.
Das Gesetz enthält eine Reihe von Maßnahmen, die die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreiben sollen. Für die Apotheker ist wichtig, dass sie sich bis zum 30. September 2020 an die Telematikinfrastruktur anbinden. Dies ist wichtig, um zukünftig E-Rezepte und E-Medikationspläne zu verschicken.
Die niedergelassenen Ärzte müssen schon seit dem 1. Juli 2019 an die Telematikinfrastruktur angebunden sein, aber etwa ein Drittel der Ärzte ist bisher nicht angebunden und muss nun mit Regressen rechnen.
Die vorgesehenen Vergütungen für Apotheker in Sachen-E-Medikationsplan sollen mit der geplanten Apothekenreform kommen.