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Honorarerhöhungen kommen durch eine eigene Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums

Die ursprünglich im Apotheken-Stärkungsgesetz vorgesehenen Honorarerhöhungen für den Nacht- und Notdienst sowie BTM sind weiterhin geplant.  Sie kommen lediglich über eine eigene Verordnung durch das Bundeswirtschaftsministerium.

 

Die Anhebung der Honorare in diesen Bereichen erfolgt wie ursprünglich geplant. Für Nacht- und Notdienste soll es  40 Millionen Euro mehr geben, für die BtM-Abgabe ist eine Vergütung in Höhe von rund 15 Millionen Euro geplant.  Die Honorarerhöhungen erfordern eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung, die fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums. 

Geplant ist, dass das Apotheken-Stärkungsgesetz und die geänderte Preisverordnung zeitgleich verabschiedet werden.